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Teilezurichter

Ausbildungsberuf
Teilezurichter, § 5 BBiG

Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, Blockunterricht

Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Hauptschulabschluss

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Rahmenplan

Schwerpunkte

  • Kenntnisse über Systeme zur Herstellung von Passungen
  • Verbindung von Bauteilen durch Schrauben, Zylinder-, Kegel-, Kerb-, Spannstifte
  • Herstellen von Federverbindungen
  • Herstellung von Rohrleitungs- und Schlauchsystemen
  • Anwendung von Werk- und Hilfsstoffen
  • Lesen und skizzieren von technischen Zeichnungen
  • Handhaben elektrisch angetriebener Maschinen
  • Pflege und Instandhaltung von Werk- und Messzeugen, Maschinen, Geräten und Einrichtungen
  • Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung: Messen, Anreißen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken,
  • Gewindeschneiden von Hand, Richten, Biegen, Hämmern, Nieten, Weichlöten, Schneiden mit Blechscheren, einfache Schmiede- und Härtearbeiten, Feil- und Passarbeiten
  • Ausführen von einfachen Hobel-, Stoß- und Fräsarbeiten
  • Umgang mit Schleif- und Drehmaschinen
  • Herstellung von Klebeverbindungen
  • Fügen von Maschinen, Geräte- und Anlagenteilen
  • Ausführen einfacher Montagearbeiten, Hilfe beim Prüfen von Maschinen, Apparaten und Geräten
  • Grundlagen der Pneumatik, Kenntnisse zum Schweißen
  • Anwendung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, rationeller Energieeinsatz und Umweltschutzmaßnahmen

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 5 BBiG

Abschlussbezeichnung
TeilezurichterIn

Prüfende Stelle
IHK

Kommentar
Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in CNC- Technik, Hydraulik und Pneumatik werden erworben. Bei entsprechenden schulischen Leistungen kann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule der Realschulabschluss anerkannt werden.