Teilezurichter
Ausbildungsberuf
Teilezurichter, § 5 BBiG
Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, Blockunterricht
Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Hauptschulabschluss
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Rahmenplan
Schwerpunkte
- Kenntnisse über Systeme zur Herstellung von Passungen
- Verbindung von Bauteilen durch Schrauben, Zylinder-, Kegel-, Kerb-, Spannstifte
- Herstellen von Federverbindungen
- Herstellung von Rohrleitungs- und Schlauchsystemen
- Anwendung von Werk- und Hilfsstoffen
- Lesen und skizzieren von technischen Zeichnungen
- Handhaben elektrisch angetriebener Maschinen
- Pflege und Instandhaltung von Werk- und Messzeugen, Maschinen, Geräten und Einrichtungen
- Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung: Messen, Anreißen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken,
- Gewindeschneiden von Hand, Richten, Biegen, Hämmern, Nieten, Weichlöten, Schneiden mit Blechscheren, einfache Schmiede- und Härtearbeiten, Feil- und Passarbeiten
- Ausführen von einfachen Hobel-, Stoß- und Fräsarbeiten
- Umgang mit Schleif- und Drehmaschinen
- Herstellung von Klebeverbindungen
- Fügen von Maschinen, Geräte- und Anlagenteilen
- Ausführen einfacher Montagearbeiten, Hilfe beim Prüfen von Maschinen, Apparaten und Geräten
- Grundlagen der Pneumatik, Kenntnisse zum Schweißen
- Anwendung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, rationeller Energieeinsatz und Umweltschutzmaßnahmen
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 5 BBiG
Abschlussbezeichnung
TeilezurichterIn
Prüfende Stelle
IHK
Kommentar
Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in CNC- Technik, Hydraulik und Pneumatik werden erworben. Bei entsprechenden schulischen Leistungen kann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule der Realschulabschluss anerkannt werden.