Metallwerker
Ausbildungsberuf
Metallwerker, § 66 BBiG
Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich 2 Tage
Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Arbeitsplatz des/der Metallwerker(s/in) und seine Werkzeuge
- Eigenschaften und Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen
- Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung, insbesondere für das Bearbeiten und Zurichten von Blechen, Rohren, Profilen
- Umgang mit und Erstellung von technischen Zeichnungen
- Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen und Kennzeichnen
- manuelle Bearbeitungsverfahren
- maschinelle Bearbeitungsverfahren
- Warten und Pflege von Maschinen
- arbeits- und sozialrechtliche Regelungen
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Energieverwendung
- betriebliche Zusammenhänge
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Abschlussbezeichnung
Metallwerker(in)
Prüfende Stelle
IHK
Kommentar
Die Aufstockung um 1 Jahr zum MetallfeinbearbeiterIn ist möglich. Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in Schweißen und CNC- Technik werden erworben. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.