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Metallwerker

Ausbildungsberuf
Metallwerker, § 66 BBiG

Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich 2 Tage

Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Arbeitsplatz des/der Metallwerker(s/in) und seine Werkzeuge
  • Eigenschaften und Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen
  • Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung, insbesondere für das Bearbeiten und Zurichten von Blechen, Rohren, Profilen
  • Umgang mit und Erstellung von technischen Zeichnungen
  • Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen und Kennzeichnen
  • manuelle Bearbeitungsverfahren
  • maschinelle Bearbeitungsverfahren
  • Warten und Pflege von Maschinen
  • arbeits- und sozialrechtliche Regelungen
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Energieverwendung
  • betriebliche Zusammenhänge

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG

Abschlussbezeichnung
Metallwerker(in)

Prüfende Stelle
IHK

Kommentar
Die Aufstockung um 1 Jahr zum MetallfeinbearbeiterIn ist möglich. Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in Schweißen und CNC- Technik werden erworben. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.