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Metallfeinbearbeiter

Ausbildungsberuf
Metallfeinbearbeiter, § 66 BBiG

Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich 2 Tage

Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung zur Herstellung, Montage und Instandsetzung von Teilen für den Maschinen-, Geräte- und Apparatebau (Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen und Kennzeichnen, manuelle und grundlegende maschinelle Bearbeitungsverfahren)
  • Be- und Verarbeitung von unterschiedliche Kunststoffen
  • Kenntnisse und Handhabung von Warmbehandlungsmethoden für Metallwerkstoffe
  • Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen z.B. durch Schrauben, Nieten, Löten, Schweißen
  • Behandlung von Metallwerkstoffoberflächen durch mechanische Verfahren
  • Montieren und Demontieren von Baugruppen, Geräte, Maschinen und Anlagen
  • Einsatz von Hilfsmitteln, Vorrichtungen und Werkzeugen
  • verschiedene Bearbeitungseigenschaften der Werkstoffe
  • fachgerechter Einsatz von Mess- und Prüfzeugen
  • Lesen von technischen Zeichnungen und technischen Daten aus Diagrammen und Tabellen
  • grundlegende Bedienungs- und Bearbeitungsvorgänge an Dreh- sowie an Fräsmaschinen
  • Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen nach Angaben, Zeichnungsvorlagen und Vorschriften
  • Anwendung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
  • Rationeller Energieeinsatz und Umweltschutzmaßnahmen

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG

Abschlussbezeichnung
MetallfeinbearbeiterIn

Prüfende Stelle
IHK

Kommentar
Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in Schweißen und CNC- Technik werden erworben. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.