Metallfeinbearbeiter
Ausbildungsberuf
Metallfeinbearbeiter, § 66 BBiG
Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich 2 Tage
Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung zur Herstellung, Montage und Instandsetzung von Teilen für den Maschinen-, Geräte- und Apparatebau (Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen und Kennzeichnen, manuelle und grundlegende maschinelle Bearbeitungsverfahren)
- Be- und Verarbeitung von unterschiedliche Kunststoffen
- Kenntnisse und Handhabung von Warmbehandlungsmethoden für Metallwerkstoffe
- Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen z.B. durch Schrauben, Nieten, Löten, Schweißen
- Behandlung von Metallwerkstoffoberflächen durch mechanische Verfahren
- Montieren und Demontieren von Baugruppen, Geräte, Maschinen und Anlagen
- Einsatz von Hilfsmitteln, Vorrichtungen und Werkzeugen
- verschiedene Bearbeitungseigenschaften der Werkstoffe
- fachgerechter Einsatz von Mess- und Prüfzeugen
- Lesen von technischen Zeichnungen und technischen Daten aus Diagrammen und Tabellen
- grundlegende Bedienungs- und Bearbeitungsvorgänge an Dreh- sowie an Fräsmaschinen
- Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen nach Angaben, Zeichnungsvorlagen und Vorschriften
- Anwendung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
- Rationeller Energieeinsatz und Umweltschutzmaßnahmen
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Abschlussbezeichnung
MetallfeinbearbeiterIn
Prüfende Stelle
IHK
Kommentar
Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in Schweißen und CNC- Technik werden erworben. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.