Maschinen- und Anlagenführer
Ausbildungsberuf
Maschinen- und Anlagenführer, § 5 BBiG
Metall- und Kunststofftechnik
Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, Blockunterricht
Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
mindestens Hauptschulabschluss
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Kontrolle und Wartung von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Auswahl von Prüfverfahren und qualitätssichernde Maßnahmen
- manuelle und maschinelle Fertigungstechniken und deren Anwendung, Unterscheiden von Produktionsmaschinen und -anlagen
- Auswahl und Bearbeitung von Werkstoffen nach technischen Unterlagen, Bedienen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen
- Umrüsten von Produktionsmaschinen und -anlagen, Einstellen und Optimieren von Prozessdaten und Beseitigung von Störungen
- Herstellen von Bauteilen, insbesondere durch Fügen, Spanen und Umformen, deren Montage und Demontage
- Auswahl von Werkzeugen unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidegeometrie,
- Ermittlung und Einstellung von Technologiedaten
- Steuerung des Materialflusses, Sammeln, Trennen und Lagern von Wert- und Reststoffen
- Wartung von Maschinen und Anlagen und Austausch von Verschleißteilen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 5 BBiG
Abschlussbezeichnung
Maschinen- und Anlagenführer
Prüfende Stelle
IHK
Kommentar
Ausgewählte Ausbildungsinhalte werden in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen vermittelt. Der Umstieg oder Durchstieg zum Zerspanungsmechaniker ist möglich.
Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in CNC-Technik, Hydraulik und Pneumatik werden erworben. Bei entsprechenden schulischen Leistungen kann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule der Realschulabschluss anerkannt werden.