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Maschinen- und Anlagenführer

Ausbildungsberuf
Maschinen- und Anlagenführer, § 5 BBiG
Metall- und Kunststofftechnik

Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, Blockunterricht

Berufsschule
Gewerblich Technisches Berufsbildungszentrum Zella- Mehlis

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
mindestens Hauptschulabschluss

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Kontrolle und Wartung von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
  • Auswahl von Prüfverfahren und qualitätssichernde Maßnahmen
  • manuelle und maschinelle Fertigungstechniken und deren Anwendung, Unterscheiden von Produktionsmaschinen und -anlagen
  • Auswahl und Bearbeitung von Werkstoffen nach technischen Unterlagen, Bedienen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen
  • Umrüsten von Produktionsmaschinen und -anlagen, Einstellen und Optimieren von Prozessdaten und Beseitigung von Störungen
  • Herstellen von Bauteilen, insbesondere durch Fügen, Spanen und Umformen, deren Montage und Demontage
  • Auswahl von Werkzeugen unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidegeometrie,
  • Ermittlung und Einstellung von Technologiedaten
  • Steuerung des Materialflusses, Sammeln, Trennen und Lagern von Wert- und Reststoffen
  • Wartung von Maschinen und Anlagen und Austausch von Verschleißteilen
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 5 BBiG

Abschlussbezeichnung
Maschinen- und Anlagenführer

Prüfende Stelle
IHK

Kommentar
Ausgewählte Ausbildungsinhalte werden in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen vermittelt. Der Umstieg oder Durchstieg zum Zerspanungsmechaniker ist möglich.
Zusatz- und Ergänzungsqualifikation in CNC-Technik, Hydraulik und Pneumatik werden erworben. Bei entsprechenden schulischen Leistungen kann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule der Realschulabschluss anerkannt werden.