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Holzwerker

Ausbildungsberuf
Holzwerker, § 66 BBiG

Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 – 14.00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich zwei Tage

Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Arbeitsplatz und Werkzeuge der Holzbearbeitung
  • Kennen lernen des Hauptwerkstoffes Holz und der Hilfswerkstoffe
  • Grundfertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung, Zeichnungen lesen, Stämmen, Messen, Bohren, Reißen, Sägen, Hobeln, Leimen, Furnieren, Schleifen
  • Grundfertigkeiten der Längen, Breiten und Eckverbindungen
  • Oberflächenbehandlungen
  • Handbearbeitungsmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Kenntnisse zu betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Sachverhalten.

Die Ausbildung schließt einen Maschinen- und Oberflächenlehrgang in der Handhabung moderner technischer Verfahren ein.

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG

Abschlussbezeichnung
HolzwerkerIn

Prüfende Stelle
IHK

Kommentar
Bei entsprechenden Leistungsvoraussetzungen ist der Aufbau (1 Jahr) zum / zur HolzfachwerkerIn möglich. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt. Zusatz- und Ergänzungsqualifikation können entsprechend dem Angebot erworben werden