Holzwerker
Ausbildungsberuf
Holzwerker, § 66 BBiG
Dauer
24 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 – 14.00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich zwei Tage
Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Arbeitsplatz und Werkzeuge der Holzbearbeitung
- Kennen lernen des Hauptwerkstoffes Holz und der Hilfswerkstoffe
- Grundfertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung, Zeichnungen lesen, Stämmen, Messen, Bohren, Reißen, Sägen, Hobeln, Leimen, Furnieren, Schleifen
- Grundfertigkeiten der Längen, Breiten und Eckverbindungen
- Oberflächenbehandlungen
- Handbearbeitungsmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Kenntnisse zu betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Sachverhalten.
Die Ausbildung schließt einen Maschinen- und Oberflächenlehrgang in der Handhabung moderner technischer Verfahren ein.
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Abschlussbezeichnung
HolzwerkerIn
Prüfende Stelle
IHK
Kommentar
Bei entsprechenden Leistungsvoraussetzungen ist der Aufbau (1 Jahr) zum / zur HolzfachwerkerIn möglich. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt. Zusatz- und Ergänzungsqualifikation können entsprechend dem Angebot erworben werden