Holzfachwerker
Ausbildungsberuf
Holzfachwerker, § 66 BBiG
Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 – 14.00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich zwei Tage
Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Regelungen
- Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen
- Grundfertigkeiten und -kenntnisse der Holzbe- und -verarbeitung
- Herstellen von lösbaren Holzverbindungen sowie Verbindungen unter Verwendung von Klebern, Nägeln und Schrauben
- Schärfen von Werkzeugen sowie Bedienen und Warten von Maschinen und Vorrichtungen
- Beschichten und Behandeln von Oberflächen
- Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen sowie Verwenden von Hilfswerkstoffen
- Beschläge einlassen und montieren, insbesondere Dreh-, Verschluss- und Verbindungsbeschläge
Überbetriebliche Maschinenlehrgänge und Farblehrgänge sind eingeordnet.
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Abschlussbezeichnung
Holzfachwerker/in
Prüfende Stelle
IHK
Kommentar
Die Ausbildung zum Holzfachwerker kann als Aufstockung nach Abschluss der Werkerprüfung erfolgen. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt. Zusatz- und Ergänzungsqualifikation können entsprechend dem Angebot erworben werden.