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Holzfachwerker

Ausbildungsberuf
Holzfachwerker, § 66 BBiG

Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 – 14.00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich zwei Tage

Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Regelungen
  • Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen
  • Grundfertigkeiten und -kenntnisse der Holzbe- und -verarbeitung
  • Herstellen von lösbaren Holzverbindungen sowie Verbindungen unter Verwendung von Klebern, Nägeln und Schrauben
  • Schärfen von Werkzeugen sowie Bedienen und Warten von Maschinen und Vorrichtungen
  • Beschichten und Behandeln von Oberflächen
  • Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen sowie Verwenden von Hilfswerkstoffen
  • Beschläge einlassen und montieren, insbesondere Dreh-, Verschluss- und Verbindungsbeschläge

Überbetriebliche Maschinenlehrgänge und Farblehrgänge sind eingeordnet.

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG

Abschlussbezeichnung
Holzfachwerker/in

Prüfende Stelle
IHK

Kommentar
Die Ausbildung zum Holzfachwerker kann als Aufstockung nach Abschluss der Werkerprüfung erfolgen. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt. Zusatz- und Ergänzungsqualifikation können entsprechend dem Angebot erworben werden.