Hauswirtschaftshelfer
Ausbildungsberuf
Hauswirtschaftshelfer, § 66 BBiG
Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich zwei Tage
Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Gesunde Ernährung
- Nahrungsmittel und Herstellung von Speisen
- Personengruppen verpflegen
- Reinigen, Pflegen und Gestalten von Räumen
- Reinigen und Pflegen von Textilien
- Vorratshaltung und Warenwirtschaft
- hauswirtschaftliche Betreuung
- hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse gestalten
- Produkte und Dienstleistungen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz, betriebliche Abläufe
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Abschlussbezeichnung
HauswirtschaftshelferIn
Prüfende Stelle
Landesverwaltungsamt
Kommentar
Der Um – oder Durchstieg in eine Vollausbildung nach § 5 BBiG kann bei sehr guten Ergebnissen erfolgen. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.