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Hauswirtschaftshelfer

Ausbildungsberuf
Hauswirtschaftshelfer, § 66 BBiG

Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich zwei Tage

Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Gesunde Ernährung
  • Nahrungsmittel und Herstellung von Speisen
  • Personengruppen verpflegen
  • Reinigen, Pflegen und Gestalten von Räumen
  • Reinigen und Pflegen von Textilien
  • Vorratshaltung und Warenwirtschaft
  • hauswirtschaftliche Betreuung
  • hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse gestalten
  • Produkte und Dienstleistungen
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz, betriebliche Abläufe

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG

Abschlussbezeichnung
HauswirtschaftshelferIn

Prüfende Stelle
Landesverwaltungsamt

Kommentar
Der Um – oder Durchstieg in eine Vollausbildung nach § 5 BBiG kann bei sehr guten Ergebnissen erfolgen. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.