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Gartenbauwerker

Ausbildungsberuf
Gartenbauwerker, § 66 BBiG
Fachrichtung: Zierpflanzenbau

Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan , wöchentlich 2 Tage

Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen

Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Kenntnisse und Urteilsfähigkeit über Sorten und Arten
  • Fertigkeiten in verschiedenen Arten der generativen und vegetativen Vermehrung; Methoden; Zeitpunkte und Wertung
  • Kenntnisse über Pflanzenzüchtung und deren Praxisrelevanz
  • Grundkenntnisse über Binderei und Dekoration mit Pflanzen
  • Fertigkeiten in der mechanischen und maschinellen Bodenlockerung
  • Kenntnisse im Umgang mit Einrichtungen zum Lüften, Heizen, Schattieren, Belichten, Verdunkeln, Spritzen und Kühlen, Zuordnen der Einsatzzeitpunkte
  • Fertigkeiten im Umgang mit Bodenbearbeitungsgeräten und -maschinen
  • Fertigkeiten und Kenntnisse in der Erntearbeit
  • Kenntnisse über Sortierungsvorschriften und Qualitätsnormen
  • Schwerpunkte im Zierpflanzenbau: Botanik, Arbeiten an der Pflanze, Bodenkunde, Düngelehre, Gerätetechnik.

Überbetriebliche Lehrgänge in Technik und Vermehrung finden in der LVG Erfurt statt.

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG

Abschlussbezeichnung
GartenbauwerkerIn

Prüfende Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt / Landwirtschaft

Kommentar
Der Um – oder Durchstieg in eine Vollausbildung nach § 5 BBiG kann erfolgen. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.