Gartenbauwerker
Ausbildungsberuf
Gartenbauwerker, § 66 BBiG
Fachrichtung: Zierpflanzenbau
Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan , wöchentlich 2 Tage
Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen
Zugang
Agentur für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Kenntnisse und Urteilsfähigkeit über Sorten und Arten
- Fertigkeiten in verschiedenen Arten der generativen und vegetativen Vermehrung; Methoden; Zeitpunkte und Wertung
- Kenntnisse über Pflanzenzüchtung und deren Praxisrelevanz
- Grundkenntnisse über Binderei und Dekoration mit Pflanzen
- Fertigkeiten in der mechanischen und maschinellen Bodenlockerung
- Kenntnisse im Umgang mit Einrichtungen zum Lüften, Heizen, Schattieren, Belichten, Verdunkeln, Spritzen und Kühlen, Zuordnen der Einsatzzeitpunkte
- Fertigkeiten im Umgang mit Bodenbearbeitungsgeräten und -maschinen
- Fertigkeiten und Kenntnisse in der Erntearbeit
- Kenntnisse über Sortierungsvorschriften und Qualitätsnormen
- Schwerpunkte im Zierpflanzenbau: Botanik, Arbeiten an der Pflanze, Bodenkunde, Düngelehre, Gerätetechnik.
Überbetriebliche Lehrgänge in Technik und Vermehrung finden in der LVG Erfurt statt.
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Abschlussbezeichnung
GartenbauwerkerIn
Prüfende Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt / Landwirtschaft
Kommentar
Der Um – oder Durchstieg in eine Vollausbildung nach § 5 BBiG kann erfolgen. Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.