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Bürokraft

Ausbildungsberuf
Bürokraft, § 66 BBiG

Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr

Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr

Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich 2 Tage

Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen

Zugang
Agenturen für Arbeit / REHA-Träger

Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht

Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan

Schwerpunkte

  • Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge
  • arbeits- und sozialrechtliche Regelungen
  • Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
  • Bürotechnik und betrieblicher Schriftverkehr
  • Posteingang/Postausgang
  • Kartei und Registratur
  • Einkauf/Verkauf /Versand
  • Materialverwaltung
  • betriebliches Rechnungswesen und Zahlungsverkehr
  • berufsbezogenes Rechnen und Statistik
  • Lohn und Gehalt

Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG

Abschlussbezeichnung
Bürokraft

Prüfende Stelle
IHK

Kommentar
Der Umstieg in eine Vollausbildung nach § 5 BBiG kann bei sehr guten Ergebnissen erfolgen, Voraussetzung ist der externe Erwerb der notwendigen Englischkenntnisse.
Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.

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