Bürokraft
Ausbildungsberuf
Bürokraft, § 66 BBiG
Dauer
36 Monate, inkl. mind. 6 Wochen Praktikum pro Jahr
Ausbildungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr
Unterrichtszeiten
Lt. Wochenplan, wöchentlich 2 Tage
Berufsschule
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen
Zugang
Agenturen für Arbeit / REHA-Träger
Schulbildung
Erfüllung der Schulpflicht
Inhalte / Sonstiges
Inhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan
Schwerpunkte
- Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge
- arbeits- und sozialrechtliche Regelungen
- Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
- Bürotechnik und betrieblicher Schriftverkehr
- Posteingang/Postausgang
- Kartei und Registratur
- Einkauf/Verkauf /Versand
- Materialverwaltung
- betriebliches Rechnungswesen und Zahlungsverkehr
- berufsbezogenes Rechnen und Statistik
- Lohn und Gehalt
Abschlussart
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Abschlussbezeichnung
Bürokraft
Prüfende Stelle
IHK
Kommentar
Der Umstieg in eine Vollausbildung nach § 5 BBiG kann bei sehr guten Ergebnissen erfolgen, Voraussetzung ist der externe Erwerb der notwendigen Englischkenntnisse.
Mit Erteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Berufsschule wird der Hauptschulabschluss anerkannt.